Externer Brandschutzbeauftragter
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
(DGUV) Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Brandschutzes im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Belangen des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes.
- Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei:
– Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
– Ausarbeiten von Betriebsanweisungen5
– Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren
– der Umsetzung behördlicher Anordnungen Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht-und Rettungswegen, sowie Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen