Gefahrgutservice

Burkhardt Oelmann

Externer Brandschutzbeauftragter

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

(DGUV) Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte 

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Brandschutzes im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Belangen des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes.

  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei:
    – Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
    – Ausarbeiten von Betriebsanweisungen5
    – Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren
    – der Umsetzung behördlicher Anordnungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht-und Rettungswegen, sowie Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

 

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