Gefahrgutservice

Burkhardt Oelmann

Arbeitsschutz

Fachwissen zur Arbeitssicherheit für Spezialisten

Sachkunde gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen jährlich auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft werden. Der Unternehmer ist für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel verantwortlich. Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV. Auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Informationen 208-016 und 201-011 beschreiben Umfang und Ablauf der Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Die Prüfung erfolgt durch eine „Befähigte Person“. In unserem Lehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um als Befähigte Person die Überprüfung von Leitern und Tritten vornehmen zu können. Als Voraussetzung für diese Tätigkeit müssen Sie eine handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse besitzen.

Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
Übersicht über Leitern und Tritte und deren Einsatzmöglichkeiten
Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
Wartung, Prüfung und Dokumentation

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Inhouse Schulungen können angefragt werden

Sachkunde gemäß DIN EN 15635 und BetrSichV

Befähigte Person zur Prüfung von Regalen

Nach DIN EN 15635 und DGUV Informationen 208-043 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft werden. Das betrifft Palettenregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen und Kragarmregale ebenso wie manuell verfahrbare Regale. Diese Prüfung ist einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, verpflichtend. Mit der Durchführung der Sichtprüfung der Regale und Lagereinrichtungen wird eine „Befähigte Person“ beauftragt, die durch ihre Berufsausbildung oder Berufserfahrung über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Regalanlagen verfügt. Mit unserem Lehrgang vermitteln wir Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse, sodass Sie auf der sicheren Seite sind und die Berechtigung zur Regalprüfung besitzen.

Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Regalarten und deren Besonderheiten
Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung
Gefährdungen im Lager und Bewertung von Schäden
Wartung und Reparatur von Regalanlagen
Prüfungsablauf und Dokumentation

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Inhouse Schulungen können angefragt werden

Mit Hilfe einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen, der Gefährdungsbeurteilung, werden Gefährdungen im Arbeitssystem ermittelt. Nur gegen eine Gefährdung, die man als Gefahr erkannt hat, kann man sich erfolgreich schützen. Die Erkennung der Gefährdung steht somit vor der Beseitigung einer Gefahr. Sich erfolgreich zu schützen setzt voraus, dass man Ursache und Wirkung der Gefahren kennt. Mit der Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen schafft Ihr Unternehmen die Grundlage für die systematische Verhütung von Unfällen bei der Arbeit. In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse, um Gefährdungsbeurteilungen durchführen zu können. Es werden eine Vielzahl möglicher Gefahren-quellen und die spezifischen Verfahren zur Risikobeurteilung aufgezeigt.

Inhalte
Theorieteil
Grundpflichten des Arbeitgebers
Arbeitsunfälle und Prävention
das Arbeitssystem
Gefährdungen ermitteln und beurteilen
Praxisteil
Erkennen von Gefahrenquellen in der Arbeitsumgebung
spezifische Verfahren zur Risikobeurteilung
rechtssichere Dokumentation

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Inhouse Schulungen können angefragt werden

Grundlehrgang nach (§22 SGB VII) 2013-2014
Der Lehrgang ist branchenübergreifend.

Sicherheitsbeauftragter

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen nach Sozialgesetzbuch VII §22 Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Unternehmensstruktur der interne Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. die Verantwortlichen im Arbeitsschutz in seinem Tätigkeitsumfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Inhalte:
Rechtsgrundlagen und staatlicher Arbeitsschutz
Sicherheitsbeauftragte: Rollenverständnis, Aufgaben, Verantwortung, Bestellung
Erkennen von Gefährdungen und Ableiten der erforderlichen Maßnahmen
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Brandschutz
Erste Hilfe
Elektrischer Strom
Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstungen
Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Inhouse Schulungen können angefragt werden

Unsere zugelassenen

Schulungsstandorte

Ab einer bestimmten Fahreranzahl schulen wir auch gern bei Ihnen! Die Zulassungsmodalitäten überlassen Sie uns!

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