Schulungsinhalte Gefahrgut
Wir sind im Bereich der IHK zu Neubrandenburg, IHK Frankfurt/Oder und der IHK Rostock anerkannter Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen. Zu unseren Schulungen zählen der Basiskurs, die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7 sowie die Auffrischungsschulung.
Der Gefahrgutservice Burkhardt Oelmann verfügt über IHK-zugelassene Schulungsstätten in Demmin, Waren, Anklam, Seefeld b.Berlin und Rostock.
Natürlich führen wir auch allgemeine oder spezielle Seminare im Gefahrgutbereich durch. So schulen wir regelmäßig beauftragte Personen entsprechend den gesetzlichen Forderungen. Diese Schulungen können auch in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Gefahrguttransportes.
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen an einem Basiskurs teilnehmen. Die Schulung muss im Rahmen eines von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgangs erfolgen. Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihnen Grundkenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und, sofern ein solcher eintritt, ihnen zu ermöglichen, die Maßnahmen zu treffen, die für ihre eigene Sicherheit, die der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie zur Begrenzung der Folgen des Zwischenfalls erforderlich sind. Diese Schulung, zu der praktische Einzelübungen gehören müssen, erfolgt als Basiskurs für alle Arten von Fahrzeugführern und muss mindestens die in Absatz 8.2.2.3.2 genannten Themen behandeln.
Lehrgangsdauer: Nach den ADR-Vorschriften muss ein Basiskurs mindestens 18 Unterrichtseinheiten UE Theorie (à 45 min) sowie ausreichend Unterrichtseinheiten für praktische Anteile (mindestens 1 UE) enthalten. Pro Schulungstag sind nach den Satzungen der IHK`s maximal 8 UE zulässig. Der Basiskurs wird in der Regel Samstag-Freitag-Samstag (Freitags ab 16:00 Uhr) durchgeführt.
Bescheinigungen: Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung.
Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung einen Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung.
Lehrgangsdauer: Nach den ADR-Vorschriften muss eine Auffrischungsschulung zwei Unterrichtstage (12 UE à 45 min) dauern. 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten Praxis. Pro Schulungstag sind nach den Satzungen der IHK`s maximal 8 UE zulässig.
Bescheinigungen: Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre.
Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.3 genannten Themen behandelt wurden.
Lehrgangsdauer: Nach den ADR-Vorschriften muss ein Aufbaukurs Tank mindestens 12 Unterrichtseinheiten UE Theorie und 1 UE Praxis (à 45 min) enthalten. Der Aufbaukurs Tank wird in der Regel an zwei hintereinander liegenden Tagen durchgeführt.
Bescheinigungen: Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung Aufbaukurs Tank.
Führer von Fahrzeugen, mit denen Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1, ausgenommen Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S, (siehe zusätzliche Vorschrift S1 in Kapitel 8.5) befördert werden, Führer von MEMU, mit denen gemischte Ladungen von Stoffen oder Gegenständen der Klasse 1 und Stoffe der Klasse 5.1 (siehe Absatz 7.5.5.2.3) befördert werden, … , müssen an einem Aufbaukurs teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.4 oder8.2.2.3.5 genannten Themen behandelt wurden.
Lehrgangsdauer: Nach den ADR-Vorschriften muss ein Aufbaukurs Klasse 1 mindestens 8 Unterrichtseinheiten UE (à 45 min) enthalten. Der Aufbaukurs Klasse 1 wird in der Regel an einem Tag durchgeführt.
Bescheinigungen: Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung Aufbaukurs Klasse 1.
Führer von Fahrzeugen, mit denen bestimmte radioaktive Stoffe (siehe Sondervorschriften S11 und S12 in Kapitel 8.5 des ADR) befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.4 oder 8.2.2.3.5 ADR genannten Themen behandelt wurden.
Lehrgangsdauer: Nach den ADR-Vorschriften muss ein Aufbaukurs Klasse 7 mindestens mindestens 8 Unterrichtseinheiten UE Theorie (à 45 min) enthalten. Der Aufbaukurs Klasse 7 wird in der Regel an einem Tag durchgeführt.
Bescheinigungen: Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung Aufbaukurs Klasse 7.