Gefahrgutservice

Burkhardt Oelmann

Externer Abfallbeauftragter

Die Pflicht ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der Abfallbeauftragtenverordnung.

Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Nicht vermeidbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu verwerten und nicht verwertbare Abfälle umweltverträglich zu beseitigen.

Wir übernehmen für Sie extern die Funktion als Abfallbeauftragter. So gewinnen Sie Rechtssicherheit und entlasten Ihre Mitarbeiter.

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Gefahrgutservice Oelmann - Schulung

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